im Kammergut Tiefurt
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alten Remise GmbH (Gaststätte) zur Überlassung von Räumen, Leistungen und Lieferungen an Besteller von Veranstaltungen( Veranstalter) im Begegnungszentrum Kammergut Tiefurt

§1 Geltungsbereich

§1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Gaststätte Alte Remise GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Gaststätte Alte Remise GmbH.

§1.2 Die Unter oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gaststätte Alte Remise GmbH.

§1.3 Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung

§2.1 Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der Gaststätte Alte Remise GmbH an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.

§2.2 Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§2.3 Die Gaststätte Alte Remise GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gaststätte Alte Remise GmbH zurückzuführen sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Gaststätte Alte Remise GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

§3.1 Die Gaststätte ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Gaststätte zugesagten Leistungen zu erbringen.

§3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarte Preise der Gaststätte zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Gaststätte an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der Gaststätte allgemein für die angebotenen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

Rechnungen der Gaststätte ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Gaststätte berechtigt, Basiszinssatz nach §1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Gaststätte der eines höheren Schadens vorbehalten.

Die Gaststätte ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

§ 4 Rücktritt der Gaststätte Alte Remise

§4.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Gaststätte gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Gaststätte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§4.2 Ferner ist die Gaststätte berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls a) höhere Gewalt oder andere von der Gaststätte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden c) die Gaststätte begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gaststätte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gaststätte zuzurechnen ist

d) Ein Verstoß gegen den Geltungsbereich § 2 vorliegt. Die Gaststätte hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

$4.3 Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gaststätte.

§ 5 Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)

§5.1 Bei Rücktritt des Veranstalters ist die Gaststätte berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

§5.2 Tritt der Veranstalter erst zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Gaststätte berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 80% des Speisen- und Getränkeumsatzes. Die Berechnung des Speisen- und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel:

Getränkepauschale + Menü-/Büffetpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menü/Büffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Buffet des jeweils gültigen

Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

War für die Getränkepauschale noch kein Preis vereinbart, wird diese mit 45,00 Euro zugrunde gelegt. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Gaststätte der eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 6 Sonstiges

Die Gaststätte ist berechtigt dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der

Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

§ 7 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 14 Werktage vor

Veranstaltungsbeginn der Gaststätte mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Gaststätte. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird von der Gaststätte bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen

wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Gaststätte berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

§ 8 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gaststätte. In diesen Fällen wird ein Beitrag (Korkgeld) zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

§ 9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

§9.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Veranstaltungen in der Festscheue und Gaststätte, ausschließlich die vorhandene Veranstaltungstechnik, für Disco- und Live- Musik zu benutzen.

Des Weiteren sind Veranstalter verpflichtet, sich im Vorhinein mit der Technik vertraut zu machen. Verstößt der Veranstalter gegen diese Vereinbarung, ist die Gaststätte berechtigt, die Veranstaltung zu beenden. Die entstandenen Kosten trägt der Veranstalter.

§9.2 Soweit die Gaststätte für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.

Er stellt die Gaststätte von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters

unter Nutzung des Stromnetzes der Gaststätte bedarf deren schriftlicher Zustimmung.

Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Gaststätte pauschal erfassen und in Rechnung stellen..

$9.3 Störungen an der von der Gaststätte zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.

§9.4 Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, sofern die Gaststätte diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

§10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Gaststätte. Die Gaststätte übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Gaststätte ist berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.

§10.2 Wegen möglicher Beschädigungen sind die

Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Gaststätte abzustimmen.

§10.3 Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der

Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die Gaststätte die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

§10.4 Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Gaststätte für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Gaststätte der eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 11 Änderungen; Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Veranstalter oder die Gaststätte sind unwirksam.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Gaststätte bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz der Gaststätte Weimar.

§ 13 Geltendes Recht

$13.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§13.2 Die Gaststätte ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Gaststätte beachtet.

§13.3 Die Gaststätte ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.

§ 14 Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alte Remise GmbH, Hauptstraße 14, 99425 Weimar, Deutschland, Tel.: 00493643908116, E-Mail: info@alte-remise-tiefurt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(Stand: 01.01.2021)

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

An

Alte Remise GmbH

Hauptstraße 14

99425 Weimar

Deutschland

E-Mail: info@alte-remise-tiefurt.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________________

_______________________________________________________

Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)

________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

 



 
 
 
 
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